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Information
Im Bereich Information bietet unser interdisziplinäres Team folgende Leistungen an:
Information zu sozialrechtlichen Fragestellungen (wie z.B. Pflegeversicherung, Schwerbehindertenausweis).
Informationen über mögliche externe Therapie- und Förderangebote.
Information über die im Landkreis befindlichen, eventuell wichtigen Institutionen für Eltern und deren Kinder.
Informationsweiterleitung (auf Anfrage und mit Einverständniserklärung der Eltern) an externe Institutionen, welche an der
Förderung des Kindes beteiligt sind, über Stand und Inhalt der Therapie.
Informationsveranstaltungen über unsere Einrichtung / Konzeption.
Sie erreichen uns persönlich telefonisch unter 07741-63480 jeweils
montags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr
dienstags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr
donnerstags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr
Während der übrigen Zeit ist ein Anrufbeantworter geschaltet.
In unserem Beratungs- und Förderzentrum
behandeln wir
Kinder mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen im Alter von 0-7 Jahren (Beendigung mit Schuleintritt).
Wie erhält ein Kind Therapie oder Einzelförderung im Beratungs- und Förderzentrum?
Zunächst melden die Eltern das Kind zu einer Erstvorstellung an. Sie erhalten einen Ersttermin, an dem sowohl die Eltern als auch das Kind
teilnehmen. Zwei Fachkräfte des Zentrums verschaffen sich bei dieser Erstvorstellung ein Bild über die Situation des Kindes.
Dies geschieht einerseits im Gespräch mit den Eltern über die bisherige Entwicklung des Kindes, andererseits über die direkte
Beobachtung des Kindes im Spiel und/oder fachspezifische diagnostische Verfahren. Die Erstvorstellung dauert in der Regel ca. 1.5 Stunden.
Im Nachgespräch werden die Eltern über die Ergebnisse informiert.
Die Eltern entscheiden, ob sie eine Therapie oder Förderung für ihr Kind wünschen.
In einem nächsten Schritt wird abgesprochen, ob das Kind Einzelförderung/Therapie im Beratungs- und Förderzentrum erhält,
wie häufig, zu welchem Zeitpunkt und wo die Maßnahme stattfinden kann (im Beratungs- u. Förderzentrum, an einer Außenstelle oder evtl.
zu Hause). Um eine wohnortnahe Therapie zu ermöglichen, ist die Einbeziehung von niedergelassenen Therapeuten - auch in Bezug auf evtl.
vorhandenen Wartelisten - sinnvoll.
In der Regel entstehen in der Frühförderung eines Kindes für die betroffenen Eltern keine Kosten für diese Therapie oder
Frühfördermaßnahme. Logopädische, physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen werden vom Arzt über Rezept verordnet
und von den Krankenkassen bezahlt.
Heilpädagogische, sozial-pädagogische und psychologische Fördermaßnahmen werden über das Bundessozialhilfegesetz von staatlicher
Seite finanziert - ungeachtet des elterlichen Einkommens und Vermögens.
Beratungs- und Förderzentrum für entwicklungsverzögerte Kinder und deren Eltern
Träger: Lebenshilfe Hochrhein e.V.
Zeppelinstr. 2, 79761 WT-Tiengen
Tel. 07741 / 63480
Fax. 07741 / 64712
e-mail: bfz@lebenshilfe-hochrhein.de
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